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BaFG

Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist

Seit 28. Juni 2025 gilt das BaFG. Es betrifft B2C-Shops, Buchungen und Banking. Strafen reichen bis 80.000 EUR, Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen.

in Kraft seit
28. Juni 2025
Verwaltungsstrafen
bis 80.000 EUR
Kleinstunternehmen teils ausgenommen
unter 10 MA

Bin ich vom BaFG betroffen?

Diese drei Fragen helfen bei der ersten Einordnung. Die finale Bewertung klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Verkaufst oder vermittelst du online an Verbraucher?

Ein Ja spricht für BaFG-Relevanz. Dazu zählen Online-Shops, kostenpflichtige Abos, Buchungen und Reservierungen.

Können Kunden online abschließen, buchen oder Termine vereinbaren?

Ein Ja spricht für eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine reine Infoseite ist anders zu bewerten.

Hast du 10 oder mehr Mitarbeiter? Oder liegen Umsatz und Bilanzsumme über 2 Mio. EUR?

Dann greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme für Dienstleistungen nicht.

Wahrscheinlich betroffen

B2C-Shops, Buchungs- und Reservierungssysteme, Online-Terminbuchung, Banking für Verbraucher, E-Books, elektronische Kommunikationsdienste und Personenverkehr.

Wahrscheinlich nicht betroffen

Reine Informations-Websites ohne Transaktionsmöglichkeit, reines B2B und Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen.

Deutschland im Blick?

Für deutsche Zielmärkte ist das BFSG relevant. Der EU-Rahmen ist ähnlich, die nationale Umsetzung und Marktüberwachung unterscheiden sich.

Was das Gesetz verlangt

Aktuell harmonisiert ist EN 301 549 V3.2.1, die auf WCAG 2.1 AA basiert. Ich prüfe nach WCAG 2.2 AA. Das deckt WCAG 2.1 AA, die Basis der aktuell harmonisierten EN 301 549, vollständig ab und ist für das kommende Update zukunftssicher.

Informationspflicht nach § 14 Abs. 2

Zusätzlich brauchst du eine klare Information zur Barrierefreiheit deiner Dienstleistung. Sie muss auffindbar sein und erklären, wie die Anforderungen erfüllt werden.

Zur Barrierefreiheitserklärung

Strafen und Marktüberwachung

Die Zahlen stammen aus § 36 BaFG. Viele Zusammenfassungen im Netz nennen andere Stufen, deshalb ist hier die überprüfte Fassung relevant.

Verstoß Bis zu Für KMU bis zu
Nicht konforme Dienstleistungen oder Produkte anbieten 80.000 EUR 50.000 EUR
Mängel bei Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung (betrifft Produkte) 40.000 EUR 25.000 EUR
Informations- und Dokumentationspflichten verletzen 16.000 EUR 10.000 EUR

Zuständig ist das Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich. Das Sozialministerium kommuniziert Beraten vor Strafen als Praxis bei Erstverstößen. Das ist kein Rechtsanspruch.

Keine Schonfrist für Webshops

Übergangsfristen gibt es für bestimmte eingesetzte Produkte bis 27. oder 28. Juni 2030 und für davor geschlossene Dienstleistungsverträge bis Vertragsende, maximal 5 Jahre.

Wichtig für bestehende Shops

Der Betrieb eines Webshops selbst hat keine Übergangsfrist. Bestehende Shops müssen seit 28. Juni 2025 konform sein.

Was du jetzt tun solltest

  1. Kostenlos selbst testen

    Starte mit barrieretest.at. Der Test findet automatisiert prüfbare Probleme und gibt dir eine erste Priorität.

  2. WCAG-Audit planen

    Für die vollständige Bestandsaufnahme braucht es manuelle Tests. Eine Experten-Bewertung startet ab 790 EUR netto.

  3. Umsetzung und Nachweis

    Behebe die Barrieren im Code und dokumentiere den Stand in einer Barrierefreiheitserklärung.

Was die bisherigen Audits zeigen

500+ Audits mit barrieretest.at durchgeführt
29,5/100 Durchschnittsscore der getesteten Seiten
30-40% typische Abdeckung automatischer Tests

Die Zahlen stammen aus barrieretest.at, meinem frei zugänglichen Open-Source-Testtool. Die Audits dahinter mache ich selbst, mit Entwickler-Hintergrund und laufender Weiterbildung als Mitglied der IAAP.

Häufige Fragen

Gilt das BaFG für jede Website?

Nein. Reine Informations-Websites ohne Transaktionsmöglichkeit und reines B2B sind nach dem BaFG nicht erfasst. Relevant wird es vor allem bei B2C-Dienstleistungen wie Online-Shops, Buchungen, Reservierungen, Online-Terminbuchung, Banking, E-Books und Personenverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen BaFG und BFSG?

Das BaFG ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung. Beide beruhen auf demselben EU-Rahmen, haben aber unterschiedliche Marktüberwachungsstellen und nationale Regeln.

Welche Strafen drohen wirklich?

Für das Anbieten nicht konformer Dienstleistungen oder Produkte drohen bis zu 80.000 EUR, für KMU und Kleinstunternehmen bis zu 50.000 EUR. Mängel bei Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Produkten kosten bis zu 40.000 EUR, Verstöße gegen Informations- und Dokumentationspflichten bis zu 16.000 EUR, jeweils mit niedrigeren KMU-Grenzen.

Wer kontrolliert das BaFG?

Die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich. Das Sozialministerium kommuniziert bei Erstverstößen die Praxis Beraten vor Strafen, das ist aber kein Rechtsanspruch.

Muss ich WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 erfüllen?

Aktuell harmonisiert ist EN 301 549 V3.2.1, die auf WCAG 2.1 AA basiert. Ich prüfe nach WCAG 2.2 AA. Das deckt WCAG 2.1 AA vollständig ab und ist für das erwartete Update zukunftssicher.

Bin ich als EPU oder Kleinstunternehmen ausgenommen?

Für Dienstleistungen gibt es eine Kleinstunternehmen-Ausnahme, wenn weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz maximal 2 Mio. EUR oder die Bilanzsumme maximal 2 Mio. EUR beträgt. Die konkrete Einordnung hängt vom Angebot ab.

Reicht ein Overlay-Widget?

Nein. Overlay-Widgets lösen die Barrieren im Code nicht zuverlässig. Sie ersetzen kein Audit, keine saubere Tastaturbedienung, keine sinnvollen Labels und keine echte WCAG-konforme Umsetzung.

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Eine öffentlich zugängliche Information darüber, wie barrierefrei deine Dienstleistung tatsächlich ist. Unternehmen müssen sie nach § 14 Abs. 2 und Anlage 3 veröffentlichen. Die Erklärung muss klar auffindbar sein und den tatsächlichen Stand beschreiben.

Gibt es Übergangsfristen?

Ja, aber nicht für den Betrieb bestehender Webshops. Übergangsfristen betreffen bestimmte Produkte bis 2030, alte Dienstleistungsverträge maximal 5 Jahre und Selbstbedienungsterminals längstens 20 Jahre nach Ingebrauchnahme.

Was kostet ein Audit?

Eine Experten-Bewertung startet ab 790 EUR netto. Ein WCAG-Audit startet ab 2.490 EUR netto. Der konkrete Umfang hängt von Anzahl, Komplexität und Seitentypen ab.

Klären wir, ob dich das BaFG betrifft

Im Erstgespräch schauen wir auf dein Angebot, deine Website und den sinnvollsten nächsten Schritt.

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