Barrierefreiheitserklärung nach BaFG: Was rein muss und wie du sie erstellst
BaFG-pflichtige Unternehmen müssen Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Anlage 3 definiert, was sauber dokumentiert werden muss.
- Informationspflicht
- § 14 Abs. 2
- definiert den Inhalt
- Anlage 3
- bei Verletzung der Pflicht
- bis 16.000 EUR
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
BaFG-pflichtige Unternehmen müssen nach § 14 Abs. 2 Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung veröffentlichen. Ob du unter das BaFG fällst, hängt von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab.
BaFG-Pflicht prüfenWZG oder BaFG?
Das WZG betrifft den öffentlichen Sektor und wird von der FFG überwacht. Das BaFG betrifft den privaten Sektor und wird vom Sozialministeriumservice überwacht. Die Erklärungen sind ähnlich, aber nicht identisch.
Was in die Erklärung gehört
Anlage 3 verlangt keine Marketingseite, sondern eine klare und überprüfbare Information. Sie muss zum tatsächlichen Stand deiner Dienstleistung passen.
Eine Verletzung der Informationspflicht kann bis zu 16.000 EUR kosten. Für KMU sind es bis zu 10.000 EUR.
- Beschreibung der Dienstleistung
- Erklärung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
- Bekannte Einschränkungen und nicht erfüllte Anforderungen
- Kontaktmöglichkeit für Rückfragen oder Barriere-Meldungen
- Stand der Prüfung und Aktualisierungsdatum
Wo sie stehen muss
Die Information muss klar auffindbar sein. Praktisch heißt das: eigener Link im Footer, ähnlich sichtbar wie Impressum oder Datenschutz.
Nicht in den AGB verstecken
Wenn Nutzer und Marktüberwachung die Information suchen müssen, ist sie nicht sauber auffindbar. Ein eigener Link ist der robustere Weg.
Warum eine Vorlage allein nicht reicht
Die Erklärung muss den tatsächlichen Stand widerspiegeln. Ohne Prüfung wird sie schnell zum Risiko statt zum Nachweis.
Bei einem WCAG-Audit ist die Grundlage dafür enthalten: geprüfte Befunde, Prioritäten und der Stand der Umsetzung.
WCAG-Audit als Grundlage ansehenIndividuelle Erstellung
Wenn der Audit-Stand klar ist, kann ich die Erklärung individuell ausarbeiten. Der Preis richtet sich nach Umfang und Vorarbeit.
Häufige Fragen
Ist die Erklärung Pflicht?
Für Unternehmen, die unter das BaFG fallen, gehört die Information zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 2 und Anlage 3 zur Pflicht. Reine Informations-Websites ohne Transaktion sind anders zu bewerten.
Was passiert ohne Barrierefreiheitserklärung?
Eine Verletzung von Informations- und Dokumentationspflichten kann bis zu 16.000 EUR kosten. Für KMU liegt die Grenze bei 10.000 EUR.
Was ist der Unterschied zur Erklärung nach WZG?
Das WZG betrifft den öffentlichen Sektor und wird von der FFG überwacht. Das BaFG betrifft den privaten Sektor und wird vom Sozialministeriumservice überwacht.
Reicht eine Vorlage aus dem Internet?
Eine Vorlage kann bei der Struktur helfen. Sie ersetzt aber keine Prüfung, weil die Erklärung den tatsächlichen Stand deiner Dienstleistung beschreiben muss.
Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?
Immer dann, wenn sich der tatsächliche Stand ändert. Nach einem Re-Test, größeren Website-Änderungen oder neuen bekannten Einschränkungen sollte die Erklärung angepasst werden.
Was brauchst du von mir?
Ich brauche die geprüften Seiten oder Nutzerpfade, den aktuellen Audit-Stand, bekannte Einschränkungen und eine Beschreibung deiner Dienstleistung.
Eine Erklärung, die zum tatsächlichen Stand passt
Im Erstgespräch klären wir, ob zuerst ein Audit nötig ist oder ob genug belastbare Grundlage vorhanden ist.
Kostenloses Erstgespräch buchen (öffnet in neuem Tab) Kostenlos und unverbindlich. Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Vorab kannst du deine Website kostenlos mit barrieretest.at testen.